3.6 Klassenstufe 9
In der Klassenstufe 9 sind zwei Werkstätten pro Woche verpflichtend zu wählen. Die gebundenen Ganztagstage in dieser Jahrgangsstufe sind Mittwoch und Donnerstag, jeweils im 5. Block von 15:00 bis 16:00 Uhr.
Die Werkstätten in Jahrgang 9 sind so organisiert, dass sie in der Regel mittwochs und donnerstags stattfinden, um die verbindliche Teilnahme an zwei Nachmittagen sicherzustellen. Dabei wählen die Schüler*innen eine Werkstatt für jeden der beiden Tage.
Sollten einzelne Werkstätten (vgl. 3.2) organisatorisch bedingt an anderen Wochentagen angeboten werden, so können diese eine der beiden verpflichtenden Werkstätten am Mittwoch oder Donnerstag ersetzen.
Mit dem Schuljahr 2027/2028 wird das bisher in der Klassenstufe 8 verankerte Projekt „Soziale Verantwortung“ verbindlich in die Klassenstufe 9 überführt.
Ausblick ab dem Schuljahr 2027/2028: Das Sozialpraktikum „Soziale Verantwortung“ ist fester Bestandteil des Ganztagskonzepts im 9. Jahrgang. Es findet im zweiten Schulhalbjahr statt und verbindet schulisches Lernen mit praktischem sozialem Engagement. Ziel ist es, das Verantwortungsbewusstsein der Schüler*innen zu stärken und ihnen die Möglichkeit zu geben, außerhalb des geschützten Schulrahmens selbstständig zu handeln und Wirkung zu entfalten.
Im ersten Halbjahr wählen die Schüler*innen selbstständig eine soziale Einrichtung oder ein Projekt, das ihren Interessen entspricht, und schließen eine Kooperationsvereinbarung ab. Das Praktikum beginnt nach den Winterferien und läuft bis kurz vor den Sommerferien.
In dieser Zeit engagieren sich die Schüler*innen einmal pro Woche für mindestens 110 Minuten, jeweils an einem festen Wochentag zwischen Montag und Freitag. Die Einsatzzeiten werden in Absprache mit der Einrichtung und der Schule individuell abgestimmt. Die regelmäßige Anwesenheit wird über einen Stundennachweis dokumentiert. Nach Abschluss bewertet die Einrichtung die Mitarbeit, auf deren Grundlage das Engagement im Jahreszeugnis gewürdigt wird.
Hinweis: Das Sozialpraktikum ist kein Betriebspraktikum. Der Einsatz ist nur an Schultagen möglich, nicht in den Ferien, an Wochenenden oder Feiertagen. Die Schüler*innen sind über die Schule haftpflicht- und unfallversichert.