3.3 Klassenstufe 5 und 6

Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 gelten Montag und Dienstag als gebundene Ganztage. An diesen beiden Tagen ist die Teilnahme am Nachmittagsangebot verpflichtend. Die Schüler*innen besuchen insgesamt zwei Werkstätten pro Woche, in der Regel jeweils eine Werkstatt pro Tag in der Zeit von 15:00 bis 16:00 Uhr (5. Block).

Sollten einzelne Werkstätten (vgl.3.2) außerhalb dieser beiden Tage für ebenjene Klassenstufen angeboten werden, können diese eine der verpflichtenden Werkstätten am Montag oder Dienstag ersetzen.