3.8 Buchung einer Werkstatt

Im Abschnitt 5 wird das Buchungssystem tix.kkg.berlin im Allgemeinen beschrieben. Im Folgenden soll nun speziell auf den Prozess der Buchung von Werkstätten eingegangen werden.

Das Werkstattbuchungssystem am Käthe-Kollwitz-Gymnasium ist darauf ausgelegt, allen Schüler*innen von der 5. bis zur 10. Klasse sowie der Oberstufe die Teilnahme an den vielfältigen Werkstatt-Angeboten des teilgebundenen Ganztags zu ermöglichen.

Zu Beginn jedes Schuljahres erhält jede Schülerin und jeder Schüler eine individuelle E-Mail mit einem personalisierten Link. Dieser Link berechtigt dazu, zunächst genau zwei Werkstatt-Angebote zu buchen. Die Vorgabe von zwei Buchungen stellt sicher, dass alle Schüler*innen im Rahmen des Ganztags zwei verschiedene Angebote wahrnehmen und so ein breites Spektrum an Interessen und Fähigkeiten gefördert wird.

Durch diese strukturierte und gleichzeitig flexible Buchungslogik wird sichergestellt, dass alle Teilnehmenden die für sie passenden Angebote finden und nutzen können.

3.8.1 Besondere Regelungen für bestimmte Jahrgangsstufen

In der 8. Jahrgangsstufe ist nur die Buchung einer verpflichtenden Werkstatt notwendig, da das Projekt „Soziale Verantwortung“ automatisch für alle Schüler*innen dieser Stufe vorgesehen ist. Der individuelle Buchungslink enthält also bereits einen Gutschein, der dieses Projekt vorab bucht, sodass den Schüler*innen nur noch eine zusätzliche Werkstatt zur freien Wahl bleibt. Ähnlich verhält es sich in den Klassen 7.3 und 7.4, in denen die Schüler*innen an der Mathematik-Werkstatt zur Begabungsförderung in Mathematik teilnehmen und somit ebenfalls nur eine weitere Werkstatt auswählen müssen.

3.8.2 Das Angebot „Anerkennung“

Ein besonderes buchbares Angebot im Rahmen unseres Werkstattsystems ist die sogenannte „Anerkennung“. Mit diesem Angebot haben die Schüler*innen die Möglichkeit, externe Aktivitäten und Angebote, die im Sinne des teilgebundenen Ganztags anerkannt werden, offiziell anrechnen zu lassen. Mit dem entsprechenden Gutschein können sie dieses Angebot einmal oder sogar zweimal wählen. Dabei füllen sie während der Buchung ein Formular aus, in dem alle erforderlichen Angaben gemacht werden, um die Anerkennung zu beantragen. Durch diese Option sind die Schüler*innen an den entsprechenden Tagen von der Teilnahme an einer verpflichtenden Werkstatt nach schriftlicher Bestätigung durch die Schule befreit, sodass sie flexibel und individuell an außerschulischen Projekten teilnehmen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Buchung des Angebots „Anerkennung“ nicht automatisch bedeutet, dass die Anerkennung tatsächlich bestätigt ist. Die endgültige Anerkennung erfolgt erst nach einem schulinternen Bewertungsprozess. Dazu ist ein entsprechender Nachweis des externen Anbieters erforderlich, und die Eltern erhalten eine schriftliche Bestätigung, sobald der Antrag genehmigt wurde. Im Grunde entspricht ein Antrag auf Anerkennung einer Befreiung von der Schulbesuchspflicht während des jeweiligen Werkstatt-Blocks.

Buchungsschema Werkstattbetrieb

Abbildung 3.1: Buchungsschema Werkstattbetrieb

3.8.3 Regelungen zur Anerkennung von außerschulischen Angeboten für den teilgebundenen Ganztag

Die Angebote des teilgebundenen Ganztags am Käthe Kollwitz Gymnasium sind Teil der Schulpflicht, weil sie als integraler Bestandteil des schulischen Bildungs- und Betreuungsangebots gelten.

Im Folgenden wird die Teilnahme von Schüler*innen an hochqualifizierten außerschulischen Programmen im Rahmen des teilgebundenen Ganztagsunterrichts präzise definiert und ermöglicht.
Diese Regelungen sind darauf ausgerichtet, die akademische und persönliche Entwicklung der Schüler*innen durch die gezielte Förderung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sowie durch berufliche Orientierung, individuelle Begabungsförderung und sportliche Aktivitäten zu unterstützen.
Die Regelungen gewährleisten eine harmonische Integration externer Angebote mit den schulischen Verpflichtungen, um eine ganzheitliche Bildungsentwicklung zu fördern.

§0 Voraussetzung für die Anerkennung eines externen/internen Angebotes zum teilgebundenen Ganztag

  1. Das externe Angebot liegt an einem Tag des teilgebundenen Ganztages des Schülers/der Schülerin. Diese sind wie folgt festgelegt:
    Klassenstufen 5–7: Montag und Dienstag
    Klassenstufen 8–9: Mittwoch und Donnerstag

  2. Die Anerkennung eines externen Angebotes für den teilgebundenen Ganztag zu einem anderen als den unter §0(1) entsprechend genannten Tagen ist nicht möglich.

  3. Eine interne Anerkennung einer Werkstatt an einem entsprechenden Tag nach §0(1) des teilgebundenen Ganztages ist nur in begründeten Einzelfällen und nur unter Zustimmung der Werkstattleitung möglich. Die Antragstellung erfolgt analog zu dem externer Angebote, allerdings ohne entsprechenden Nachweis der Alternativwerkstatt.

  4. Besucht Ihr Kind den Religions-/Lebenskundeunterricht im Rahmen des schulischen Angebotes und findet dieser im fünften Block an einem des entsprechend unter §0(1) genannten Tages statt, so ist keine weitere Werkstatt im Sinne des teilgebundenen Ganztages an diesem Tag zu wählen.

§1 Spezialisierte MINT-Förderung

  1. Der Besuch externer Angebote ist zulässig, wenn diese eine spezialisierte Förderung in den MINT-Fächern bieten, die über die Möglichkeiten der Ganztagsschule hinausgeht.

  2. Spezialisierte MINT-Förderung bezieht sich auf Aktivitäten und Programme, die eine intensive und gezielte Entwicklung von Fähigkeiten und Talenten in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik ermöglichen.

  3. Beispiele hierfür sind regelmäßig und mindestens über die Dauer eines Halbjahres stattfindende:

  • Informatik-Kurse oder Programmierworkshops, die Kenntnisse in verschiedenen Programmiersprachen und Softwareentwicklung vermitteln.
  • Naturwissenschaftliche Experimente und Projekte, die praktische Erfahrungen in Biologie, Chemie und Physik bieten.
  • Technische Workshops, die Fähigkeiten in Bereichen wie Robotik, Ingenieurwesen und Elektronik entwickeln.

§2 Berufliche Orientierung im MINT-Bereich

  1. Externe Angebote, die die berufliche Orientierung oder Qualifikation des Schülers/der Schülerin im MINT-Bereich unterstützen, sind zulässig.

  2. Berufliche Orientierung im MINT-Bereich umfasst Aktivitäten und Programme, die den Schüler*innen helfen, berufliche Interessen in den MINT-Feldern zu erkunden und praktische Fähigkeiten zu entwickeln.

  3. Dies umfasst regelmäßig und mindestens über die Dauer eines Halbjahres stattfindende Angebote, wie beispielsweise:

  • Praktika in Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, die Einblicke in MINT-Berufe und die Arbeitswelt bieten.
  • Berufsvorbereitende Kurse in technischen und naturwissenschaftlichen Disziplinen, die spezifische Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln.
  • Technische Workshops und Innovationslabore, die praktische Erfahrungen in neuen Technologien und Forschung ermöglichen.

§3 Förderung individueller MINT-Interessen und Begabungen

  1. Externe Angebote, die besondere Interessen oder Begabungen des Schülers/der Schülerin im MINT-Bereich fördern, sind zulässig.

  2. Individuelle MINT-Interessen und Begabungen beziehen sich auf Aktivitäten, die die einzigartigen Talente und Leidenschaften der Schüler*innen in den MINT-Fächern unterstützen.

  3. Beispiele hierfür sind regelmäßig und mindestens über die Dauer eines Halbjahres stattfindende Angebote, wie beispielsweise:

  • Teilnahme an MINT-Camps oder -Akademien, die intensive Workshops und Projekte in verschiedenen MINT-Bereichen anbieten.
  • Mitgliedschaft in MINT-Clubs oder -Vereinen, die regelmäßige Treffen und Aktivitäten zur Förderung von MINT-Talenten organisieren.
  • Teilnahme an Forschungsprojekten oder Wissenschaftswettbewerben, die die Anwendung von MINT-Wissen in realen Kontexten fördern.

§4 Nachgewiesene Erfolge im MINT-Bereich

  1. Der Besuch externer Angebote ist zulässig, wenn der Schüler/Schülerin nachweislich bereits Erfolge oder besondere Leistungen im MINT-Bereich erzielt hat.

  2. Nachgewiesene Erfolge umfassen Auszeichnungen, Preise, Zertifikate oder andere offizielle Anerkennungen, die die Fähigkeiten und Leistungen des Schülers/der Schülerin in den MINT-Fächern belegen.

  3. Beispiele hierfür sind:

  • Auszeichnungen bei regionalen, nationalen oder internationalen Mathematik- oder Wissenschaftswettbewerben.
  • Preise oder Medaillen bei technischen oder naturwissenschaftlichen Olympiaden.
  • Zertifikate für erfolgreiche Teilnahme an anspruchsvollen MINT-Prüfungen oder -Projekten.

§5 Förderung sportlicher Aktivitäten

  1. Der Besuch externer Angebote ist zulässig, wenn diese die sportlichen Fähigkeiten und Talente des Schülers/der Schülerin fördern.

  2. Sportliche Förderung bezieht sich auf Aktivitäten, die die körperliche Fitness, Disziplin und das sportliche Talent der Schüler*in entwickeln.

  3. Beispiele hierfür sind:

  • Mitgliedschaft in Sportvereinen oder -mannschaften, die regelmäßiges Training und Teilnahme an Wettbewerben bieten.
  • Besondere Sportförderprogramme, die auf die Vorbereitung auf Hochleistungssport abzielen.

§6 Förderung musikalischer Aktivitäten

  1. Die Teilnahme an externen musikalischen Angeboten ist zulässig, wenn diese die musikalischen Fähigkeiten und Talente des Schülers/der Schülerin gezielt fördern und weiterentwickeln.

  2. Musikalische Förderung umfasst Aktivitäten, die die technische Fertigkeit, das Verständnis musikalischer Theorie, die kreative Ausdrucksfähigkeit sowie das Zusammenspiel in Gruppen (Ensembles) verbessern.

  3. Anerkannte musikalische Aktivitäten sind insbesondere:

  • Der Besuch von Musikschulen und die Teilnahme an Instrumental- oder Gesangsunterricht, der auf die kontinuierliche Verbesserung der musikalischen Fähigkeiten abzielt.
  • Die aktive Mitgliedschaft in Orchestern, Bands, Chören oder anderen Musikensembles, die regelmäßige Proben.
  • Die Teilnahme an musikalischen Wettbewerben, Meisterkursen oder Förderprogrammen, die auf die Vorbereitung auf hochkarätige Aufführungen oder die professionelle Musikausbildung abzielen.
  • Einzelunterricht bei qualifizierten Musiklehrkräften, die eine individuelle Förderung und Vertiefung musikalischer Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglichen.

§7 Sprachkurse für im Haushalt gesprochene Sprachen

  1. Der Besuch externer Sprachkurse ist zulässig, wenn diese darauf abzielen, eine im Haushalt gesprochene Sprache zu fördern und zu vertiefen.

  2. Diese Sprachkurse müssen sich auf die Verbesserung der Sprachkenntnisse in der spezifischen Sprache konzentrieren, die im familiären Umfeld gesprochen wird.

  3. Beispiele hierfür sind:

  • Kurse in Deutsch als Zweitsprache für Schüler*innen mit nicht-deutscher Familiensprache.
  • Sprachunterricht in der Erstsprache, um die sprachliche und kulturelle Kompetenz zu stärken.

§8 Zeitliche Überschneidung

  1. Externe Angebote sind zulässig, wenn sie zu Zeiten stattfinden, die eine gleichzeitige Teilnahme am verpflichtenden Angebot der Ganztagsschule unmöglich machen.

  2. Zeitliche Überschneidung liegt vor, wenn die Zeiten des externen Angebots und die Zeiten des verpflichtenden Ganztagsschulangebots sich überschneiden und keine angemessene Alternative zur Teilnahme an beiden Angeboten besteht.

  3. Beispiele hierfür sind:

  • MINT-Workshops oder -Kurse, die während der regulären Unterrichts- oder Betreuungszeiten der Ganztagsschule stattfinden.
  • Praktika oder Forschungsprojekte, die feste Arbeitszeiten oder Kurszeiten erfordern, die mit dem Schulalltag kollidieren.
  • Sporttrainings oder Wettkämpfe, die während der Schulzeiten stattfinden und eine regelmäßige Teilnahme erfordern.
  1. Darüber hinaus ist ein externes Angebot auch ohne zeitliche Überschneidung mit den genannten Kriterien zulässig, wenn dieses die Anforderungen des §9 erfüllt.

§9 Antragstellung

  1. Eltern können die Anerkennung eines externen Angebotes zum teilgebundenen Ganztagsangebot schriftlich beantragen. Das entsprechende Formular stellt die Schule.
    Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten, der Schule und dem Anbieter des externen Angebots muss vorliegen.

  2. Die schriftliche Vereinbarung muss folgende Punkte regeln:

  • Die genaue Beschreibung des externen Angebots und dessen Dauer.
  • Die Bestätigung, dass das externe Angebot die schulischen Verpflichtungen des Schülers/der Schülerin nicht negativ beeinflusst.
  • Die Zustimmung der Schule zur Teilnahme des Schülers/der Schülerin am externen Angebot.
  • Die Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, die Schule über den Fortschritt und etwaige Änderungen im externen Angebot zu informieren.
  • Die Vereinbarung muss die Unterschrift und den Stempel des externen Anbieters enthalten.
  • Ein schriftlicher Nachweis des externen Anbieters über die Mitgliedschaft der Schüler*in muss beigefügt werden.
  1. Diese Vereinbarung soll sicherstellen, dass alle Beteiligten über die Teilnahme informiert sind und dass die schulischen Anforderungen weiterhin erfüllt werden.

§10 Zeitliche Anforderungen an das externe Angebot

  1. Das externe Angebot beginnt spätestens um 18:00 Uhr.

  2. Das externe Angebot dauert mindestens 60 Minuten.

§11 Entscheid des Antrags

  1. Die Entscheidung über den spezifischen Antrag auf Anerkennung eines externen Angebotes zum teilgebundenen Ganztagsangebot erfolgt durch die komm. Fachbereichsleitung GANZTAGSKOORDINATION in Absprache mit der SCHULLEITUNG.