3.4 Klassenstufe 7
In Klasse 7 gelten Montag und Dienstag als gebundene Ganztage. An diesen beiden Tagen ist die Teilnahme am Nachmittagsangebot verpflichtend. Die Schüler*innen besuchen insgesamt zwei Werkstätten (vgl.3.2) pro Woche, in der Regel jeweils eine Werkstatt pro Tag in der Zeit von 15:00 bis 16:00 Uhr (5. Block).
Sollten einzelne Werkstätten (vgl.3.2) außerhalb dieser beiden Tage für diese Klassenstufe angeboten werden, können diese eine der verpflichtenden Werkstätten am Montag oder Dienstag ersetzen.
Für die Klassen 7.3 und 7.4 gilt eine abweichende Regelung: Aufgrund einer besonderen Begabungsförderung im Fach Mathematik, die im Rahmen des Ganztagsangebots am Nachmittag schulintern erfolgt, ist hier nur eine verpflichtende Werkstatt zu wählen. Diese zusätzliche Mathematikförderung kann auch an einem anderen Wochentag außerhalb von Montag oder Dienstag stattfinden und wird als gleichwertiger Bestandteil des Ganztags anerkannt.
Das Werkstattangebot zum Schuljahr 2025/2026 befindet sich noch in der Planungsphase. Beachten Sie, dass sich am Werkstattkatalog noch Änderungen zu Tagen, Klassenstufen aber auch Werkstätten selbst ergeben können.