3.5 Klassenstufe 8
In der Klassenstufe 8 unterscheidet sich der Umfang des verpflichtenden Ganztagsangebots je nach Klasse, da zwei Klassen ihre Ganztagszeit im Hybridtag verbringen.
Die Schüler*innen der Klassen 8.1 und 8.2 wählen zwei verpflichtende Werkstätten (vgl. 3.2). Diese liegen für die Klassenstufe 8 in der Regel mittwochs oder donnerstags. Werden einzelne Werkstätten außerhalb dieser beiden Tage angeboten, können sie eine der verpflichtenden Werkstätten ersetzen. Die Anerkennung außerschulischer Angebote (vgl. 3.8.2) ist im üblichen Rahmen möglich.
Für die Klassen 8.3 und 8.4 entfällt die Belegung einer verpflichtenden Werkstatt vollständig. Diese Klassen nehmen am Hybridtag teil, in den der zeitliche Umfang des Ganztagsangebots vollständig einfließt. Der Hybridtag verbindet schulisches und außerschulisches Lernen an einem festen Wochentag und deckt damit die Verpflichtung des teilgebundenen Ganztags ab. Eine freiwillige zusätzliche Belegung einer Werkstatt bleibt möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind.
Das bisherige Projekt „Soziale Verantwortung“ wird mit dem Schuljahr 2027/2028 verbindlich in der Klassenstufe 9 belegt.
Der Hybridtag ist keine zusätzliche Zeit: Der Projektzeitraum von 11.40 bis 15.20 Uhr wird aus einem Block Deutsch-Fachunterricht und zwei Blöcken aus dem Ganztag gebündelt. Die reguläre LernZeit im zweiten Block bleibt davon unberührt. Die folgende Darstellung erläutert die zeitliche Logik.
Anders gesagt: Der Projektzeitraum des Hybridtags (11.40–15.20 Uhr) setzt sich aus drei Blöcken zusammen — einem Block Deutsch-Fachunterricht und zwei Blöcken aus dem Ganztag. So entsteht ohne zusätzliche Zeit ein durchgehender Projektblock.